Informationen zur Psychotherapie
Die Psychotherapie richtet sich nach Ihren Bedürfnissen und wird daraufhin mit Ihnen abgestimmt. Sie findet prinzipiell im Einzelgespräch und in der Regel ein- bis zweimal wöchentlich statt. Bei Kindern und oft auch bei Jugendlichen hat sich die Kombination von Einzeltherapie mit Elternberatung und/oder Familientherapie als sinnvoll erwiesen und ist im Einzelfall sogar zwingende Voraussetzung für das Gelingen der Behandlung. Eine Therapiesitzung dauert jeweils 50 Minuten. Der Gesamtumfang der Psychotherapie richtet sich mitunter nach Art und Umfang Ihres Anliegens. Manchmal reichen bereits für eine erste Orientierung und Hilfe 12 bis 24 Sitzungen aus und oft sind bis zu 60 Sitzungen oder auch mehr notwendig.
Mit verschiedenen psychotherapeutischen Methoden werden Sie unterstützt, Krisen und Konflikte verstehen zu lernen und Möglichkeiten zu entwickeln, diese zu bewältigen und damit das Leben in einem neuen Selbstverständnis zu gestalten.
weitere Informationen
Erste Kontaktaufnahme
Wenn Sie den Eindruck gewonnen haben, dass ich Ihnen oder Ihrem Kind mit meinem Angebot weiter helfen kann, dann nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit mir auf. Meine Telefonsprechzeiten finden in der Regel dienstags und donnerstags in der Zeit zwischen 12.20 und 14.00 Uhr statt. Die aktuellen Telefonsprechzeiten erfahren Sie auf meinem Anrufbeantworter. Jugendliche ab einem Alter von 13 Jahren sollen dabei mich möglichst selbst kontaktieren. Die Eltern können sie dabei gegebenenfalls auch unterstützen.
Hinweis für Jugendliche, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und über die Familie mitversichert sind, können die Leistungen bei der Krankenkasse selbstständig beantragen (§ 36 Abs. 1 SGB I). Die privaten Krankenkassen entscheiden nach deren Versicherungsbedingungen.
Telefon: (0351) 833 834 77
Das erste Gespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde)
Bevor eine Psychotherapie aufgenommen werden kann, muss mindestens eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt werden. Sind aktuell Sprechstundentermine frei, dann vereinbare ich mit Ihnen direkt bei der ersten telefonischen Kontaktaufnahme einen Termin für eine Sprechstunde. Dieser Termin gibt Ihnen die Möglichkeit, offene Fragen zu klären und Ihr Anliegen zu schildern. Diese erste Sitzung soll Ihnen auch helfen, sich einen Eindruck darüber zu verschaffen, ob Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Am Ende dieser Sitzung soll gemeinsam eine Entscheidung getroffen werden, ob eine psychotherapeutische Behandlung oder eine andere Maßnahme die richtige Hilfe für Sie sein kann.
Bei Kindern und Jugendlichen sind für eine erste Einschätzung und orientierende Empfehlung in der Regel mehrere Termine im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde nötig. So findet beispielsweise bei der Vorstellung von Kindern das erste Gespräch oft mit Ihnen als Eltern und ohne Ihr Kind statt.
Die psychotherapeutischen Sprechstunden finden in der Regel am Mittwoch zwischen 10 und 12 Uhr statt. Die Termine für die Sprechstunde werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen je nach verfügbaren Kapazitäten vergeben. Andere Zeiten an anderen Tagen sind möglich, soweit es der Praxisbetrieb zulässt.
Eine „offene Sprechstunde“, wie Sie sie von Ihrem Hausarzt vielleicht kennen, kann ich Ihnen leider nicht anbieten, weil ich kein Personal beschäftige. Aus demselben Grund bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich auf Anfragen, die mir auf den Anrufbeantworter gesprochen werden, nur ausnahmsweise reagiere.
Psychotherapieplatz und Aufnahme einer Psychotherapie
Wenn ich Ihnen nach einer Sprechstunde eine Behandlung oder eine Beratung anbieten kann, ein Behandlungsplatz aktuell frei ist und Sie sich für eine Zusammenarbeit mit mir entscheiden, dann vereinbaren wir direkt einen weiteren Termin für Sie.
Sind alle Behandlungsplätze belegt, wird sich eine Wartezeit für Sie ergeben. Um diese Wartezeit zu verkürzen, biete ich Ihnen gegebenenfalls noch weitere Termine in meiner Sprechstunde an, die zugleich zur Therapievorbereitung dienen und nenne Ihnen – sofern sinnvoll – ergänzende Maßnahmen, die Sie bereits während der Wartezeit umsetzen können.
Vorbereitung der Psychotherapie
Um ein bestmögliches Behandlungsergebnis zu erzielen, werden die Rahmenbedingungen Ihrer Behandlung individuell auf Sie abgestimmt. So stehen zunächst die ausführliche Diagnostik und Erhebung einer ausführlichen Anamnese sowie die Klärung der Behandlungsziele und die Therapieplanung im Vordergrund (Probatorische Sitzungen). Bei gesetzlichen und manchen privaten Krankenkassen sowie bei der Beihilfe ist eine Beantragung der Therapie im Voraus erforderlich. Ich werde Sie darüber informieren, welche konkreten Schritte in Ihrem Fall notwendig sind und Sie bei der Beantragung unterstützen. Die Anzahl und die Häufigkeit der Therapiesitzungen werden mit Ihnen abgesprochen. Eine Einzelsitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Oft finden die Sitzungen im wöchentlichen Rhythmus statt.
Für den Behandlungserfolg ist es wichtig, dass Sie sich auch außerhalb der Therapiesitzungen Zeit für Aufzeichnungen, eigene Überlegungen, Übungen oder Aktivitäten einräumen.
In der psychotherapeutischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist auch die aktive Mitarbeit der Eltern entscheidend für den Behandlungserfolg. So werden auch regelmäßige Gespräche mit den Eltern notwendig sein.
Weitere Informationen über den Ablauf Ihrer Psychotherapie oder die Ihres Kindes erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit mir.
Zu jeder einzelnen Therapiestunde, jedem Gespräch, sowie zu Tests und auszufüllenden Fragebögen werden in der Regel Notizen angefertigt. Alle Informationen, die ich von Ihnen erhalte, sowie deren sämtliche Aufzeichnungen sind selbstverständlich streng vertraulich und unterliegen den Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht gemäß § 203 StGB sowie den Bestimmungen zum Datenschutz. Wenn ich mit einer weiteren Person (z.B. Ihrem Hausarzt oder ggf. einer Lehrerin bei Schülern) in Kontakt treten möchte, benötige ich von Ihnen zuvor eine schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht der jeweiligen Person gegenüber. Die Schweigepflicht ist sehr wichtig und ermöglicht Vertrauen und Offenheit in den Therapiesitzungen.
Hinweis für Kinder und Jugendliche
Die Schweigepflicht besteht auch den Eltern gegenüber. Alles was Sie mir im Vertrauen erzählen, bleibt auch vertraulich. Wenn ich der Meinung sein sollte, dass die Eltern (bei Minderjährigen) über etwas Bescheid wissen sollten, werde ich es mit Ihnen besprechen.
E-Mail
Zur Sicherung eines optimalen Datenschutzes verzichte ich auf die Möglichkeit, per E-Mail Korrespondenz mit mir zu führen oder per E-Mail Termine zu vereinbaren.
Informationen zum Datenschutz
Weitere Informationen zum Datenschutz auf dieser Website finden Sie auf der Datenschutz-Seite und weitere Informationen zum Datenschutz speziell in meiner Praxis können Sie unter nachfolgenden Link einsehen:
Gesetzlich Versicherte
Die Kosten einer Psychotherapie werden durch die gesetzlichen Krankenkassen für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche übernommen. Sie kommen wie gewohnt mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in meine Praxis. Eine Überweisung vom Hausarzt ist nicht notwendig. Haben Sie bereits eine Überweisung erhalten, bringen Sie diese bitte zum ersten Termin mit.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
Als Privat- und Beihilfeversicherter erfolgt die Abrechnung ambulanter Behandlungen immer mit Ihnen persönlich. In wie weit Ihnen diese Kosten von Ihrer Versicherung erstattet werden, hängt von dem individuellen Vertrag ab, den sie mit ihrer Versicherung geschlossen haben. Kann ich bei Ihnen eine psychische Erkrankung feststellen, bei der Psychotherapie sinnvoll ist, werden die Kosten meist von der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe übernommen.
Bitte erkundigen Sie sich (am besten schon vor dem Erstgespräch) über die Tarifbedingungen und einzuhaltenden Formalitäten Ihres Versicherungsvertrages. Je nach Versicherungsvertrag kann dabei die Anzahl der Behandlungsstunden sowie der Umfang der Kostenerstattung variieren.
Bei privat- und beilhilfeversicherten Personen richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten(GOP) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Selbstzahler
Falls die Kosten nicht von Ihrer Versicherung übernommen werden, oder Sie aus anderen Gründen (z.B. Stellung einer Diagnose gegenüber dem Versicherer) die Kosten selbst tragen möchten, können Sie dies selbstverständlich gern tun. In diesem Fall müssen Sie sich kaum um Formalitäten kümmern. Die psychotherapeutischen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) vergütet.